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Orangefarbene Tafeln

orangefarbene_Tafeln>img>warntafel001.gifGrundsätzlich sind kennzeichnungspflichtige Beförderungseinheiten mit orangefarbenen Warntafeln zu versehen.
Je nach Beförderungsart können diese neutral oder mit Aufschriften sein. Die Größe der orangefarbenen Kennzeichnung (Warntafel) ist mit 40x30 (Breite x Höhe in cm) festgelegt. Die orangefarbene Tafel muss einen schwarzen 15mm breiten Rand besitzen.

Der verwendete Werkstoff muss witterungsbeständig sein und eine dauerhafte Kennzeichnung gewährleisten.
Im Brandfall darf sich die Tafel erst nach einer 15-minütigen Feuereinwirkung von ihrer Befestigung lösen.

In Ausnahmefällen darf eine kleinere orangefarbene Tafel, 30x12 cm, verwendet werden. Dies gilt dann, wenn die Bauart des zu kennzeichnenden Fahrzeuges das Anbringen der erstgenannten Tafel nicht hergibt (z.B. bei PKW), oder wenn die größere Tafel die Beleuchtungseinrichtung verdecken würde.

Bei der Beförderung eines gefährlichen Gutes in loser Schüttung werden vorn und hinten an der Beförderungseinheit, orangefarbene Tafeln mit Aufschrift und an beiden Längsseiten und hinten die entsprechenden Großzettel (Placards) angebracht.

orangefarbene_Tafeln>img>warntafel002.gif orangefarbene_Tafeln>img>warntafel004.gif
Neutrale Warntafeln dürfen auch einen Strich von 15mm Breite in der Mitte haben.


Sieht das ADR das Anbringen von orangefarbenen Tafeln mit Aufschriften vor, gibt die obere Zahl die Klasse und Gefahr(-en) an, die vom beförderten Gut ausgehen können.
Die untere Zahl ist die UN-Nummer des Stoffes.