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„Beschleunigte Grundqualifikation“ entsprechende der EU-Berufskraftfahrerrichtlinie 148/2006


Mit dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) und der Berufskraftfahrerqualifikations-verordnung (BKrFQV) setzte die Bundesrepublik die o.g. EU-Richtlinie in Kraft. Diese sieht vor, dass sich Kraftfahrer im Personen- und Güterverkehr verschiedenen Qualifikationen und Weiterbildungen zu unterziehen haben, um ein einheitliches Ausbildungsniveau aller Kraftfahrer auf den Straßen der EU zu gewährleisten und somit die Sicherheit im Güter- und Personenverkehr zu erhöhen.
Der Beginn für die Ausbildung des Fahrpersonals ist mit dem 09. September 2008 für Kraftfahrer im Personenverkehr und ein Jahr später im Güterverkehr, festgesetzt.

Eine Ausbildungsstufe stellt dabei die „beschleunigte Grundqualifikation“ dar. Sie umfasst 140 Stunden theoretische Ausbildung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte mit anschließender 90-minütiger IHK Prüfung. Die „beschleunigte Grundqualifikation“ setzt einen Führerschein nicht voraus. Sie bietet sich somit für den Personenkreis an, der vor dem Erwerb des jeweiligen Führerscheins zuerst eine Grundqualifikation erwerben will. Zur Ausbildung gehört das Fahren eines Fahrzeuges der entsprechenden Klassen in Begleitung eines Fahrlehrers.

Betroffen sind alle Inhaber der Führerscheinklassen D1, D1E, D, DE im Personenverkehr und C1, C1E, C, CE im gewerblichen Güterverkehr und Werkverkehr. Um ein entsprechendes Ausbildungsniveau zu erhalten, sind die o.g. FS-Besitzer verpflichtet, sich bis spätestens 5 Jahre nach dem Erwerb der „beschleunigten Grundqualifikation“ weiterbilden zu lassen.

Personenverkehr
Klassebeschleunigte Grundqualifikation
D121 Jahre
D1E21 Jahre
D23 Jahre (21 Jahre Linienverkehr)
DE23 Jahre (21 Jahre Linienverkehr)

Güterverkehr
Klassebeschleunigte Grundqualifikation
C118 Jahre
C1E18 Jahre
C21 Jahre
CE21 Jahre

Mit dem erfolgreichen Ablegen einer Prüfung vor der zuständigen IHK erhält der Betroffene einen Befähigungsnachweis.
In der „beschleunigten Grundqualifikation“ werden Kenntnisse aus folgenden Bereichen vermittelt und geprüft:
1 Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf Grundlage der Sicherheitsregeln
2 Anwendung der Vorschriften
3 Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung und Logistik.

Dabei sind als Schwerpunkte festgelegt:
  • Erkennen und Beurteilen der Kräfte am Fahrzeug
  • Kennen und Nutzung der Sicherheitsausstattung an Kraftfahrzeugen
  • Wirtschaftliches Fahren und Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
  • Ladungssicherung
  • Sozialvorschriften
  • Kenntnisse über Vorschriften im nationalen und internationalen Güter- und Personenverkehr
  • Risiken im Straßenverkehr und Arbeitsschutz
  • Kriminalität im Straßenverkehr
  • Bedeutung der körperlichen und geistigen Verfassung
  • Verhalten in Notsituationen
  • Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
  • Kenntnisse des wirtschaftlichen Umfeld der Unternehmen im Personen und Güterverkehr