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Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS)


Übersetzung

english: administrative regulation for agents hazardous to waters


In der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) werden die Chemikalien bestimmt, die geeignet sind, nachhaltig die physikalische, chemische oder biologische Eigenschaften des Wassers zu verändern. Die in der VwVwS benannten Stoffe werden in Wassergefährdungsklassen (WGK) eingestuft.


Anhänge zur VwVwS:

  • Anhang 1
    Liste nicht wassergefährdender Stoffe
  • Anhang 2
    Liste wassergefährdender Stoffe, eingestuft in die Wassergefährdungsklassen 1 bis 3
  • Anhang 3
    Beschreibung des Einstufungsvorgehens für alle Stoffe, die nicht in den Anhängen 1 und 2 genannt sind, auf der Basis von R-Satz-Einstufungen des Europäischen Gefahrstoffrechts
  • Anhang 4
    Beschreibung des Vorgehens zur Einstufung von Zubereitungen und Gemischen