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Gefahrgutverpackungen und Großpackmittel


Zugelassene Gefahrgutverpackungen und Großpackmittel sind an der Verpackungscodierung zu erkennen.

Man unterteilt Verpackungen in:
Xfür Stoffe der Verpackungsgruppen I; II; III
Yfür Stoffe der Verpackungsgruppen II; III
Zfür Stoffe der Verpackungsgruppen III

Verpackungen und Großpackmittel:
Aerosol
Barrel
Druckgaspackung
Fass
Feinstblechverpackung
Flaschenbündel
Großflasche
Holzfass
IBC
Kanister
Kiste
Kombinationsverpackung
Kryobehälter
Overpack
stapeln
Umverpackung
Verpackungscodierung



CTU-Packrichtlinie


Großpackmittel (Intermediate Bulk Container, "IBC") bezeichnet eine starre, halbstarre oder flexible transportable Verpackung, die:

1. ein Fassungsvermögen von höchstens 3,0 m³ (3.000 Liter) für feste und flüssige Stoffe hat;
2. für mechanische Handhabung ausgelegt ist; und
3. den Beanspruchungen bei der Handhabung und Beförderung standhält, was durch Prüfungen festgestellt wird.