Gefahrgutverpackungen und Großpackmittel
Zugelassene Gefahrgutverpackungen und Großpackmittel sind an der Verpackungscodierung zu erkennen.
Man unterteilt Verpackungen in:
| X | für Stoffe der Verpackungsgruppen I; II; III |
| Y | für Stoffe der Verpackungsgruppen II; III |
| Z | für Stoffe der Verpackungsgruppen III |
Verpackungen und Großpackmittel:
Aerosol
Barrel
Druckgaspackung
Fass
Feinstblechverpackung
Flaschenbündel
Großflasche
Holzfass
IBC
Kanister
Kiste
Kombinationsverpackung
Kryobehälter
Overpack
stapeln
Umverpackung
Verpackungscodierung
CTU-Packrichtlinie
Großpackmittel (Intermediate Bulk Container, "IBC") bezeichnet eine starre, halbstarre oder flexible transportable Verpackung, die:
1. ein Fassungsvermögen von höchstens 3,0 m³ (3.000 Liter) für feste und flüssige Stoffe hat;
2. für mechanische Handhabung ausgelegt ist; und
3. den Beanspruchungen bei der Handhabung und Beförderung standhält, was durch Prüfungen festgestellt wird.
