Tankakte
Die Tankakte enthält alle technisch relevanten Informationen.
Sie setzt sich aus allen Dokumenten wie Prüfnachweise, Bescheinigungen, Baumusterzulassungen und Materialnachweisen zusammen.
Halter von Fahrzeugen mit festverbundenen Tanks oder Aufsetztanks und Batteriefahrzeugen, sowie Betreiber von Tankcontainern, MEGC und/oder Kesselwagen haben gem. ADR 4.3.2.1.7 eine Tankakte zu führen.
Der Halter oder Betreiber hat die Tankakte zu führen, aufzubewahren und ggf. an einen neuen Halter zu übergeben und Sachverständigen, die Tankakte mindestens als Kopie, zur Verfügung zu stellen.
Die Tankakte muss bis mindestens 15 Monate nach der Außerbetriebnahme des Tanks aufbewahrt werden.
