gefahrgut-wiki Die Gefahrgut-Wissensdatenbank ...
Schulungsnachweis Gb
anzeigenuploads (0)diff
 
Aktuelles
suchen
Online Benutzer
keine user
und 9 gäste
Besucher
345788 Besucher
seit 29 November 2005

Schulungsnachweis für Gefahrgutbeauftragte


Der Schulungsnachweis nach Anlage 3 berechtigt zur Wahrnehmung der Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten für den oder die kenntlich gemachten Verkehrsträger Straße, Schiene, Binnenwasserstraßen in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, in allen Vertragsparteien des ADR und in allen Mitgliedstaaten des COTIF und des ADNR sowie für den oder die kenntlich gemachten Verkehrsträger See, Luft in Deutschland.

Der Schulungsnachweis hat eine Geltungsdauer von fünf Jahren. Seine Geltungsdauer wird ab dem Zeitpunkt des Ablaufs um jeweils fünf Jahre verlängert, wenn der Inhaber des Nachweises innerhalb von zwölf Monaten vor dem Ablauf der Geltungsdauer eine Prüfung nach § 5 Abs. 6 bestanden hat.