Begriffe
deutsch. ADR Bescheinigungniederländisch: ADR-certificaat
Allgemeines
Führer kennzeichnungspflichtiger Fahrzeuge unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs, mit denen gefährliche Güter befördert werden, müssen im Besitz einer Bescheinigung sein, die von der zuständigen Behörde oder einer von dieser Behörde anerkannten Stelle ausgestellt wurde und mit der bescheinigt wird, dass die Fahrzeugführer an einer Schulung teilgenommen und eine Prüfung über die besonderen Anforderungen bestanden haben, die bei der Beförderung gefährlicher Güter zu erfüllen sind.
Erstschulung:
- Basiskurs
- Aufbaukurs für die Beförderung in Tanks
- Aufbaukurs für die Beförderung von Stoffen und Gegenständen der Klasse 1
- Aufbaukurs für die Beförderung von radioaktiven Stoffen der Klasse 7
Fortbildung:
- Auffrischungsschulung
Basiskurs
Führer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter befördert werden, müssen an einem Basiskurs teilnehmen.Die Schulung muss im Rahmen eines von der zuständigen Behörde anerkannten Lehrgangs stattfinden.
Dauer: 18 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten
Aufbaukurs Tank
Führer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter in Tanks oder Aufsetztanks mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1m³ befördert werden, Führer von Batterie-Fahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum von mehr als 1m³ und Führer von Fahrzeugen mit denen gefährliche Güter in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC mit einem Fassungsraum von mehr als 3m³ auf einer Beförderungseinheit befördert werden, müssen an einem Aufbaukurs für die Beförderung in Tanks teilgenommen haben.Dauer: 12 Unterrichtseinheiten
Prüfungen
In Deutschland werden die Prüfungen durch die Industrie- und Handelskammern (IHK?) abgenommen.- Basiskurs: es sind 30 Fragen in 45 Minuten zu lösen
- AK Tank: es sind 24 Fragen in 45 Minuten zu lösen
- AK Klasse 1: es sind 15 Fragen in 30 Minuten zu lösen
- Auffrischungsschulung: es sind 15 Fragen in 30 Minuten zu lösen
Nach erfolgreicher Prüfung stellt die IHK die Schulungsbescheinigung aus.
