gefahrgut-wiki Die Gefahrgut-Wissensdatenbank ...
OTIF
anzeigenuploads (1)diff
 
Aktuelles
suchen
Online Benutzer
keine user
und 9 gäste
Besucher
345566 Besucher
seit 29 November 2005
OTIF


Begriff


OTIF - ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES


Übersetzungen


deutsch: ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR

französisch: ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES

english: INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR INTERNATIONAL CARRIAGE BY RAIL


Kontakt


Zwischenstaatliche Organisation
für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF)
Gryphenhübeliweg 30
CH - 3006 Bern

Tel.: + 41 (0)31 - 359 10 10
Fax: + 41 (0)31 - 359 10 11

Logo

OTIF>img>logo_otif.gif


Internet

http://www.otif.orgext. link


Mitgliedsstaaten

Der OTIF gehören derzeit 42 Staaten (alle Staaten in Europa, jedoch ohne die Nachfolgestaaten der Sowjetunion - mit Ausnahme Litauens, Lettlands und der Ukraine) sowie vier Staaten im Nahen Osten und drei in Nordafrika an.


Informationen

Die OTIF entstand am 1. Mai 1985 auf Grundlage des Übereinkommen vom 9. Mai 1980 (COTIF). Bis zu diesm Zeitpunkt bestand das 1893 geschaffene Zentralamt für den internationalen Eisenbahnverkehr.

Zweck dieser Regierungs-Organisation war bis zur Unterzeichnung des Protokolls vom 3. Juni 1999 (Protokoll von Vilnius) zur Änderung des COTIF vornehmlich die Weiterentwicklung der seit Jahrzehnten bestehenden einheitlichen Rechtsordnungen für die durchgehende internationale Beförderung von Reisenden und Gütern mit der Eisenbahn. Es sind dies die Einheitlichen Rechtsvorschriften CIV und CIM. Dem einheitlichen Eisenbahntransportrecht CIV/CIM ist der Verkehr auf rund 240.000 km Eisenbahnlinien und auf rund 23.000 km Kraftwagenlinien und Schifffahrtslinien unterstellt.

Ein Organ der OTIF ist der Fachausschuss RID.


Quelle: http://www.otif.org