Begrenzte Mengen
Übersetzung
Begrenzte Mengen - Limited QuantitiesVoraussetzung
Kapitel 3.4 Freistellungen im Zusammenhang mit der Beförderung von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen GüternBedingungen
Das Kapitel 3.4 ADR/RID regelt die Beförderung gefährlicher Güter in begrenzten Mengen. Die Vorschriften sind nur für gefährliche Güter anwendbar, die den Verpackungsgruppen II oder III angehören. Gefahrgüter, die dem Code LQ 0 zugeordnet sind, dürfen nicht in begrenzten Mengen befördert werden.Kapitel 3.4 darf nur angewendet werden, wenn das Gefahrgut im Kapitel 3.2 Tabelle A (Spalte 7) mit den Codes LQ 1- LQ 28 zugeordnet ist.
In der Tabelle Kapitel 3.4.6 wird die höchstzulässige Menge je Innenverpackung und Versandstück angegeben.
Gefahrgüter dürfen nur in zusammengesetzten Verpackungen oder als mit Schrumpf- oder Strechfolie umhüllte Trays befördert werden.
Kennzeichnung
Gefahrgüter müssen deutlich und dauerhaft mit entsprechendem Gefahrzettelmuster mit- den Buchstaben "UN";
- der UN-Nummer des Füllgutes;
- bei mehreren Füllgütern im Versandstück alle UN-Nummern oder die Kennzeichnung LQ

Neue Kennzeichnung ab ADR 2011 für gefährliche Güter in begrenzten Mengen
