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Klasse 5.2
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Klasse 5.2: Organische Peroxide


Übersetzung

Class 5.2 Organic peroxides

Begriff

Die gefährlichen Güter der Klasse 5.2 umfassen organische Peroxide und Zubereitungen organischer Peroxide.
Organische Peroxide sind organische Stoffe, die das bivalente -O-O- Strukturelement enthalten und die als Derivate des Wasserstoffperoxids, in welchem ein Wasserstoffatom oder beide Wasserstoffatome durch organische Radikale ersetzt sind, angesehen werden können.
Einzelne Peroxide, z.B. das Acetonperoxid oder das Diacetylperoxid, sind in reinem Zustand hochempfindliche brisante explosive Stoffe, die den Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes unterliegen.
Bei unsachgemäßer Handhabung können Explosionen durch thermische oder mechanische Beanspruchung ausgelöst werden.

Kennzeichnung gem. ADR

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Klasse_5.2>img>5.2neu.JPG gültig ab 2007

Kennzeichnung gem. IMDG-Code

Klasse_5.2>img>kl5-2imdg.jpg

Klassifizierung

siehe Klassifizierungscode

Gefahren

  • brandfördernd
  • explosive Wirkungen
  • entzündend wirkend
  • teils giftig
  • wassergefährdend

Allgemeines

Ein organisches Peroxid ist ein organisches Molekül, das eine Peroxidbindung, eine Sauerstoff-Sauerstoff-Bindung (-O-O-), enthält. Die Organischen Peroxide sind hochgradig explosiv. Sie kommen in fester (feine Pulver), flüssiger Form oder als Paste vor. Organische Peroxide und diese Stoffe enthaltende Mischungen werden als Beschleuniger, Aktivatoren, Katalysatoren, Vernetzungsmittel, Härtungsmittel, Initiatoren und Verstärker eingesetzt. Organische Peroxide werden bei der Herstellung fast aller modernen Kunststoffe wie Polyethylen, Polystyrol und Polyvinylchlorid eingesetzt.