Klasse 4.2 - Selbstentzündliche Stoffe
Übersetzung
Class 4.2 Substances liable to spontaneous combustion
Begriff
Unter den Begriff der Selbstentzündlichen Stoffe fallen solche Stoffe, die sich einschließlich Mischungen und Lösungen (flüssig oder fest), in Berührung mit Luft schon in kleinen Mengen innerhalb von 5 Minuten entzünden. Dazu kommen Stoffe und Gegenstände, einschließlich Mischungen und Lösungen, die in Berührung mit Luft selbsterhitzungsfähig sind. Diese Stoffe können sich nur in größeren Mengen (mehrere kg) und nach längeren Zeiträumen (Stunden oder Tagen) entzünden.
Kennzeichnung gem. ADR

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Kennzeichnung gem. IMDG-Code

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Klassifizierung
siehe
Klassifizierung Kl4.2