gefahrgut-wiki Die Gefahrgut-Wissensdatenbank ...
Klasse 4.1
anzeigenuploads (0)diff
 
Aktuelles
suchen
Online Benutzer
keine user
und 15 gäste
Besucher
345954 Besucher
seit 29 November 2005

Klasse 4.1 - Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe


Übersetzungen

Class 4.1 Flammable solids, self-reactive substances and solid desensitized explosives

Begriff


Der Begriff der Klasse 4.1 umfasst entzündbare Stoffe und Gegenstände, desensilibisierte explosive Stoffe, die gemäß Absatz a) der Begriffsbestimmungen für "fest" in Abschnitt 1.2.1 ADR feste Stoffe sind, sowie selbstzersetzliche feste oder flüssige Stoffe.

Der Klasse 4.1 sind zugeordnet:

* leicht brennbare feste Stoffe und Gegenstände (siehe Absätze 2.2.41.1.3 bis 2.2.41.1.8 ADR)
* selbstzersetzliche feste oder flüssige Stoffe (siehe Absätze 2.2.41.1.9 bis 2.2.41.1.17 ADR)
* desensibilisierte explosive feste Stoffe (siehe Absatz 2.2.41.1.18 ADR)
* mit selbstzersetzlichen Stoffen verwandte Stoffe (siehe Absatz 2.2.41.1.19 ADR)

Entzündbare feste Stoffe sind besonders leicht brennbare feste Stoffe und feste Stoffe.
Leicht brennbare feste Stoffe sind pulverförmig, körnige oder pastöse Stoffe, die gefährlich sind, wenn sie durch einen kurzen Kontakt mit einer Zündquelle leicht entzündet werden können. Die Gefahr kann dabei nicht nur vom Feuer, sondern auch von giftigen Verbrennungsprodukten ausgehen. Metallpulver sind wegen der Schwierigkeit beim Löschen eines Feuers besonders gefährlich, da normale Löschmittel wie Kohlendioxid oder Wasser die Gefahr vergrößern können.


Kennzeichnung

Gefahrgutklassen>img>kl4-1.gif


Klassifizierung

siehe Klassifizierungscode


Gefahren

  • leicht entzündbar
  • Staubexplosion


Beispiele

  • Kautschukabfälle