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Klasse 1 - Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff


Übersetzung

Class 1 Explosive substances and articles

Begriff


Explosive Stoffe sind feste oder flüssige Stoffe oder Stoffgemische, die durch chemische Reaktion Gase von solcher Temperatur, solchem Druck und mit hoher Geschwindigkeit entwickeln können, wodurch in der Umgebung Zerstörungen entstehen können.

Pyrotechnische Sätze sind Stoffe und Stoffgemische, mit denen eine Wirkung in Form von Wärme, Licht, Schall, Gas, Nebel oder Rauch oder einer Kombination dieser Wirkungen als Folge nichtdetonativer, selbstunterhaltender, exothermer chemischer Reaktionen erzielt werden soll.

Gegenstände mit Explosivstoff sind Gegenstände, die einen oder mehrere explosive Stoffe oder pyrotechnische Sätze enthalten.


Kennzeichnung gem. ADR und Unterklassen


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Unterklasse 1.1
Stoffe und Gegenstände, die massenexplosionsfähig sind. Eine Massenexplosion ist eine Explosion, die nahezu die gesamte Ladung praktisch gleichzeitig erfasst.

Unterklasse 1.2
Stoffe und Gegenstände, die die Gefahr der Bildung von Splittern, Spreng- und Wurfstücken? aufweisen, aber nicht massenexplosionsfähig sind.

Unterklasse 1.3
Stoffe und Gegenstände, die eine Feuergefahr besitzen und die entweder eine geringe Gefahr durch Luftdruck oder eine geringe Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke oder durch beide aufweisen, aber nicht massenexplosionsfähig sind,

  • bei deren Verbrennung beträchtliche Strahlungswärme entsteht oder

  • die nacheinander so abbrennen, dass eine geringe Luftdruckwirkung oder Splitter-, Sprengstück-, Wurfstückwirkung oder beide Wirkungen entstehen.


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Unterklasse 1.4
Stoffe und Gegenstände, die im Falle der Entzündung oder Zündung während der Beförderung nur eine geringe Explosionsgefahr darstellen. Die Auswirkungen bleiben im wesentlichen auf das Versandstück beschränkt, und es ist nicht zu erwarten, dass Sprengstücke mit größeren Abmessungen oder größerer Reichweite entstehen. Ein von außen wirkendes Feuer darf keine praktisch gleichzeitige Explosion des nahezu gesamten Inhalts des Versandstückes nach sich ziehen.


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Unterklasse 1.5
Sehr unempfindliche, massenexplosionsfähige Stoffe, die so unempfindlich sind, dass die Wahrscheinlichkeit einer Zündung oder des Überganges eines Brandes in eine Detonation unter normalen Beförderungsbedingungen sehr gering ist. Als Minimalanforderung für diese Stoffe gilt, dass sie beim Außenbrandversuch nicht explodieren dürfen.



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Unterklasse 1.6
Extrem unempfindliche Gegenstände, die nicht massenexplosionsfähig sind. Diese Gegenstände enthalten nur extrem unempfindliche detonierende Stoffe und weisen eine zu vernachlässigende Wahrscheinlichkeit einer unbeabsichtigten Zündung oder Fortpflanzung auf.




Kennzeichnung gem. IMDG-Code

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Verträglichkeitsgruppen


AZündstoff
BGegenstand mit Zündstoff und weniger als zwei wirksamen Sicherungsvorrichtungen. Eingeschlossen sind einige Gegenstände, wie Sprengkapseln, Zündeinrichtungen für Sprengungen und Anzündhütchen, selbst wenn diese keinen Zündstoff enthalten
CTreibstoff oder anderer deflagrierender explosiver Stoff oder Gegenstand mit solchem explosiven Stoff
DDetonierender explosiver Stoff oder Schwarzpulver oder Gegenstand mit detonierendem explosivem Stoff, jeweils ohne Zündmittel und ohne treibende Ladung, oder Gegenstand mit Zündstoff mit mindestens zwei wirksamen Sicherungsvorrichtungen
EGegenstand mit detonierendem explosivem Stoff ohne Zündmittel mit treibender Ladung (anders als solche, die aus entzündbarer Flüssigkeit oder entzündbarem Gel oder Hypergolen bestehen)
FGegenstand mit detonierendem explosivem Stoff mit seinen eigenen Zündmitteln, mit treibender Ladung (anders als solche, die aus entzündbarer Flüssigkeit oder entzündbarem Gel oder Hypergolen bestehen) oder ohne treibende Ladung
GPyrotechnischer Stoff oder Gegenstand mit pyrotechnischem Stoff oder Gegenstand mit sowohl explosivem Stoff als auch Leucht-, Brand-, Augenreiz- oder Nebelstoff (außer Gegenständen, die durch Wasser aktiviert werden oder die weißen Phosphor, Phosphide, einen pyrophoren Stoff, eine entzündbare Flüssigkeit oder ein entzündbares Gel oder Hypergole enthalten)
HGegenstand, der sowohl explosiven Stoff als auch weißen Phosphor enthält
JGegenstand, der sowohl explosiven Stoff als auch entzündbare Flüssigkeit oder entzündbares Gel enthält
KGegenstand, der sowohl explosiven Stoff als auch giftigen chemischen Wirkstoff enthält
LExplosiver Stoff oder Gegenstand mit explosivem Stoff, der ein besonderes Risiko darstellt (z.B. wegen seiner Aktivierung bei Zutritt von Wasser oder wegen der Anwesenheit von Hypergolen, Phosphiden oder eines pyrophoren Stoffes) und eine Trennung jeder einzelnen Art erfordert
NGegenstand, der nur extrem unempfindliche detonierende Stoffe enthält
SStoff oder Gegenstand, der so verpackt oder gestaltet ist, dass jede durch nicht beabsichtigte Reaktion auftretende Wirkung auf das Versandstück beschränkt bleibt, außer das Versandstück wurde durch Brand beschädigt; in diesem Falle müssen die Luftdruck- und Splitterwirkung auf ein Maß beschränkt bleiben, dass Feuerbekämpfungs- oder andere Notmaßnahmen in der unmittelbaren Nähe des Versandstückes weder wesentlich eingeschränkt noch verhindert werden



Klassifizierungscode


Der Klassifizierungscode von Stoffen und Gegenständen der Klasse 1 setzt sich aus Unterklasse und Verträglichkeitsgruppe zusammen.

Beispiele: 1.1 D ; 1.3 G ; 1.4 S

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Er wird unter anderem auf den Gefahrzetteln der Versandstücke und den Großzetteln zur Kennzeichnung der Beförderungseinheiten angegeben.