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Kennzeichnung von Binnenschiffen
- Binnenschiffe zur Beförderung bestimmter feuergefährlicher Stoffe (bei Schub- und Schleppverbänden geringe Abweichungen) werden gekennzeichnet:
- am Tag: ein blauer Kegel mit der Spitze nach unten
- in der Nacht: ein blaues Licht
- Binnenschiffe bei Beförderung von Ammoniak und anderen gleichgestellten Stoffen:
- am Tag: zwei blaue Kegel mit der Spitze nach unten
- in der Nacht: zwei blaue Lichter
- Fahrzeuge bei Beförderung von bestimmter explosionsgefährlicher Stoffe:
- am Tag: drei blaue Kegel mit der Spitze nach unten
- in der Nacht: drei blaue Lichter
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