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Gefahrgut
 
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Gefahrgut


Übersetzung

Gefahrgut - Dangerous Goods (gefährliche Ladung); hazmat für (englisch) hazardous material)
gefährliche Güter - hazardous goods



Es gibt in den Gefahrgutvorschriften verschiedene Definitionen und Erläuterungen für den Begriff "Gefahrgut" bzw. "gefährliche Güter".
Die Einteilung in die Gefahrgutklassen erfolgt auf Grundlage der Empfehlungen der UNO.


Gefahreigenschaften gefährlicher Güter

  • ansteckungsgefährlich
  • radioaktiv
  • ätzend
  • fortpflanzungsgefährlich


Begriffe


GGBefG

Gefährliche Güter sind Stoffe und Gegenstände, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung, Unfällen oder bei unsachgemäßer Behandlung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können.


ADR/RID

Gefährliche Güter sind Stoffe und Gegenstände, deren Beförderung gemäß ADR/RID verboten oder nur unter
ADR:
in diesem Übereinkommen vorgesehenen
|
|
RID:
bestimmten
Bedingungen gestattet ist.


GGVSEB

Gefährliche Güter sind die Stoffe und Gegenstände, deren Beförderung nach Teil 2, Kapitel 3.2 Tabelle A und Kapitel 3.3 ADR/RID/ADNR/ADN verboten oder nach den vorgesehenen Bedingungen des ADR/RID/ADNR/ADN gestattet ist sowie zusätzlich für innerstaatliche Beförderungen die in der Anlage 2 Gliederungsnummer 1.1 und 1.2 genannten Güter;


GGVSee

Im Sinne der GGVSee sind gefährliche Güter
  1. Stoffe und Gegenstände, die unter die Begriffsbestimmungen für die Klassen 1-9 des IMDG-Codes fallen,
  2. Stoffe, die als Schüttladung im BC-Code als gefährliche Güter klassifiziert sind, oder
  3. Stoffe, die in Tankschiffen transportiert werden sollen und
    1. denen eine UN-Nummer zugeordnet worden ist, oder
    2. die in den Kapiteln 17 und 18 des IBC-Codes aufgeführt sind und denen dort eine UN-Nummer oder eine Verschnutzungskategorie zugeordnet ist oder
    3. die in Kapitel 19 des IGC-Codes aufgeführt sind.


GbV

Gefährliche Güter sind solche, die in den für die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- und Luftfahrzeugen geltenden Vorschriften als gefährlich festgelegt sind.


GGKontrollV

"gefährliche Güter": die Güter, die in der Richtlinie 94/55/EG des Rates vom 21. November 1994 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für den Gefahrguttransport auf der Straße (ABl. EG Nr. L 319 S. 7) als gefährlich eingestuft sind


Sicherheitsberater-RL

Artikel 2 Begriffsbestimmung
Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Begriff "gefährliche_Güter/Gefahrgut" die als solche in Anhang A der Richtlinie 94/55/EG des Rates vom 21. November 1994 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten für den Gefahrguttransport auf der Straße festgelegten Güter.

Einteilung der Gefahrgüter

Gefährliche Güter werden in Gefahrgutklassen eingeteilt.
Jedem Gut ist eine UN-Nummer zugeordnet.