Gefahrenkategorie I
Wenn der Verstoß gegen die einschlägigen ADR-Bestimmungen mit einer hohen Lebensgefahr bzw. der Gefahr schwerer gesundheitlicher Schäden oder einer erheblichen Schädigung der Umwelt verbunden ist, so dass in der Regel unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahr ergriffen werden, z. B. Untersagung der Weiterfahrt, Stilllegung des Fahrzeugs.
Mängel sind:
- Die Beförderung der beförderten Gefahrgüter ist verboten.
- Austreten von gefährlichen Stoffen.
- Beförderung mit einer verbotenen Beförderungsart oder einem ungeeigneten Beförderungsmittel.
- Beförderung in loser Schüttung in einem in bautechnischer Hinsicht ungeeigneten Behälter.
- Beförderung in einem Fahrzeug ohne entsprechende Zulassungsbescheinigung.
- Das Fahrzeug entspricht nicht mehr den Zulassungsbestimmungen und stellt eine unmittelbare Gefahr dar (sonst Gefahrenkategorie II).
- Nicht zulässige Verpackung.
- Verpackung ist nicht mit den gültigen Verpackungsanweisungen konform.
- Die besonderen Bestimmungen für die Zusammenpackung wurden nicht eingehalten.
- Die Regeln für Sicherung der Ladung wurden nicht eingehalten.
- Die Vorschriften für die Zusammenladung von Versandstücken wurden nicht eingehalten.
- Der zulässige Füllungsgrad von Tanks oder Versandstücken wurde nicht eingehalten.
- Die Vorschriften zur Begrenzung der in einer Beförderungseinheit beförderten Mengen wurden nicht eingehalten.
- Beförderung von Gefahrgütern ohne Hinweis auf ihr Vorhandenseins (z. B. Dokumente, Kennzeichnung und Bezettelung der Versandstücke, Anbringen von Großzetteln (Placards) und Kennzeichnung am Fahrzeug).
- Beförderung ohne Anbringen von Großzetteln (Placards) und Kennzeichnung von Containern, MEGC, Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks und Fahrzeugen.
- Relevante Angaben zu dem beförderten Stoff, die die Feststellung eines Verstoßes der Gefahrenkategorie I ermöglichen, fehlen (z. B. UN-Nummer, offizielle Benennung, Verpackungsgruppe).
- Der Fahrer ist nicht Inhaber einer gültigen Schulungsbescheinigung.
- Verwendung von Feuer oder offenem Licht.
- Das Rauchverbot bei Ladearbeiten wird nicht beachtet.
