a
nzeigen
e
ditieren
u
ploads (0)
d
iff
Seiteninhalt
Formatierungshilfe
vorlagen
=====GGVSEB===== **Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB)** vom 04.03.2011 Inhaltsverzeichnis § 1 Geltungsbereich § 2 Begriffsbestimmungen § 3 Zulassung zur **[[Beförderung]]** § 4 Allgemeine Sicherheitspflichten § 5 Ausnahmen § 6 Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung § 7 Zuständigkeiten der vom Bundesministerium der Verteidigung oder vom Bundesministerium des Innern bestellten Sachverständigen oder Dienststellen § 8 Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung § 9 Zuständigkeiten der von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung anerkannten Sachverständigen § 10 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung § 11 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Strahlenschutz § 12 Zuständigkeiten zugelassener Überwachungsstellen § 13 Zuständigkeiten der Benannten Stellen § 14 Besondere Zuständigkeiten im Straßenverkehr § 15 Besondere Zuständigkeiten im Eisenbahnverkehr § 16 Besondere Zuständigkeiten in der Binnenschifffahrt § 17 Pflichten des Auftraggebers des **[[Absender Absenders]]** § 18 Pflichten des **[[Absender Absenders]]** § 19 Pflichten des **[[Beförderer Beförderers]]** § 20 Pflichten des Empfängers § 21 Pflichten des **[[Verlader Verladers]]** § 22 Pflichten des **[[Verpacker Verpackers]]** § 23 Pflichten des **[[Befüller Befüllers]]** § 23a Pflichten des Entladers § 24 Pflichten des Betreibers eines Tankcontainers, ortsbeweglichen Tanks, **[[MEGC]]**, Schüttgut-Containers oder **[[MEMU]]** § 25 Pflichten des Herstellers und des Rekonditionierers von Verpackungen und der Stellen für Inspektionen und Prüfungen von **[[IBC]]** § 26 Sonstige Pflichten § 27 Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt § 28 Pflichten des Fahrzeugführers im Straßenverkehr § 29 Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßenverkehr § 30 Pflichten des Betreibers eines Kesselwagens, abnehmbaren Tanks und Batteriewagens im Eisenbahnverkehr § 31 Pflichten des Eisenbahninfrastrukturunternehmers im Eisenbahnverkehr § 32 Pflichten des Reisenden im Eisenbahnverkehr § 33 Pflichten des Schiffsführers in der Binnenschifffahrt § 34 Pflichten des Eigentümers oder Ausrüsters in der Binnenschifffahrt § 34a Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord in der Binnenschifffahrt § 35 Fahrweg und Verlagerung im Straßenverkehr § 36 weggefallen § 37 Ordnungswidrigkeiten § 38 Übergangsbestimmungen § 39 Aufheben von Vorschriften § 40 Inkrafttreten Anlage 1 Gefährliche Güter, für deren innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung § 35 gilt Anlage 2 Abweichungen von den Teilen 1 bis 9 des **[[ADR]]** und den Teilen 1 bis 7 des RID für innerstaatliche Beförderungen sowie den Teilen 1 bis 9 des ADNR für innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderungen
Zusammenfassung
WICHTIG!
was hast Du verändert? (Changelog)
Bestätigungscode:
das Wort aus dem Bild
Benachrichtigung der Abonnenten!