GGVSE
Es gilt seit 17. Juni 2009 GGVSEBVerordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern
(Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB)*)
Nicht mehr gültig!
GGVSE - Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und mit der Eisenbahn
kurz: (Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn)
Die GGVSE, regelt den Transport gefährlicher Güter auf Straße und Schiene in der Bundesrepublik Deutschland. Grundlage ist die internationale Verordnung ADR/RID.
Aufbau der GGVSE:
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Zulassung zur Beförderung
- § 4 Allgemeine Sicherheitspflichten
- § 5 Ausnahmen
- § 6 Zuständigkeiten
- § 7 Fahrweg und Verlagerung im Straßenverkehr
- § 8 Schriftliche Weisungen im Schienenverkehr
- § 9 Pflichten
- § 10 Ordnungswidrigkeiten
- § 11 Übergangsbestimmungen
- Anlage 1 (zu § 7)
Gefährliche Güter, für deren innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung § 7 gilt
- Anlage 2
Abweichungen von den Teilen 1 bis 7 des ADR und RID und den Teilen 8 und 9 des ADR für innerstaatliche Beförderungen
- Anlage 3
Nicht oder beschränkt zu benutzende Autobahnstrecken mit kennzeichnungspflichtigen Beförderungseinheiten nach Abschnitt 5.3.2 ADR bei innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Beförderungen auf der Straße
