gefahrgut-wiki Die Gefahrgut-Wissensdatenbank ...
GGVSE
anzeigenuploads (0)diff
 
Aktuelles
suchen
Online Benutzer
keine user
und 8 gäste
Besucher
316670 Besucher
seit 29 November 2005

GGVSE

Es gilt seit 17. Juni 2009 GGVSEB
Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern
(Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB)*)



Nicht mehr gültig!
GGVSE - Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und mit der Eisenbahn

kurz: (Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn)


Die GGVSE, regelt den Transport gefährlicher Güter auf Straße und Schiene in der Bundesrepublik Deutschland. Grundlage ist die internationale Verordnung ADR/RID.


Aufbau der GGVSE:

  • § 1 Geltungsbereich
  • § 2 Begriffsbestimmungen
  • § 3 Zulassung zur Beförderung
  • § 4 Allgemeine Sicherheitspflichten
  • § 5 Ausnahmen
  • § 6 Zuständigkeiten
  • § 7 Fahrweg und Verlagerung im Straßenverkehr
  • § 8 Schriftliche Weisungen im Schienenverkehr
  • § 9 Pflichten
  • § 10 Ordnungswidrigkeiten
  • § 11 Übergangsbestimmungen

  • Anlage 1 (zu § 7)
    Gefährliche Güter, für deren innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung § 7 gilt

  • Anlage 2
    Abweichungen von den Teilen 1 bis 7 des ADR und RID und den Teilen 8 und 9 des ADR für innerstaatliche Beförderungen

  • Anlage 3
    Nicht oder beschränkt zu benutzende Autobahnstrecken mit kennzeichnungspflichtigen Beförderungseinheiten nach Abschnitt 5.3.2 ADR bei innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Beförderungen auf der Straße