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GGVBinSch - Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnengewässern

Es gilt seit 17. Juni 2009 GGVSEB
Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern
(Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB)*)



Diese Verordnung regelt die Beförderung gefährlicher Güter auf allen schiffbaren Binnengewässern in Deutschland und die grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein und der Mosel.