Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG)
Das Gefahrgutbeförderungsgesetz regelt die Beförderung gefährlicher Güter in Österreich :
- auf Straßen mit öffentlichem Verkehr
- auf der Eisenbahn
- auf Wasserstraßen (Binnenschifffahrt)
- für den Seeverkehr
- im Rahmen der Zivilluftfahrt
