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Ausnahmeregelung GGVSE/ADR 1.1.3.1 c ( Handwerkerregelung )
Guten Tag an die Fachleute, ich brauche Auskunft und hoffe Sie können mir helfen. Ich bin seit Tagen am suchen und finde nichts definitives.
Wir sind ein Heizungs-Handwerksbetrieb, der im Wartungs-und Kundendienst
in VW Bussen kleine Gasmengen ( Sauerstoff/Acetylen/Propan oder Kältemittel, im Rahmen der Kleinmenngen ) transportiert um vor Ort Reparaturen auszuführen.
Wir haben natürlich entsprechende Halterungen und Regale für die Flaschen und stellen auch sicher, dass keine Inhalte aus den Flachen austreten können.
Müssen wir nun außerdem Lüftungsöffnungen in den Fahrzeugen anbringen und wenn ja, wo ist das geregelt ?
Ich hoffe, Sie können mir Auskunft geben.
Gruß
Schober
Handwerkerregelung ADR 1.1.3.1c
Ausnahmeregelung GGVSE/ADR 1.1.3.1 c ( Handwerkerregelung )
Guten Tag an die Fachleute, ich brauche Auskunft und hoffe Sie können mir helfen. Ich bin seit Tagen am suchen und finde nichts definitives.
Wir sind ein Heizungs-Handwerksbetrieb, der im Wartungs-und Kundendienst
in VW Bussen kleine Gasmengen ( Sauerstoff/Acetylen/Propan oder Kältemittel, im Rahmen der Kleinmenngen ) transportiert um vor Ort Reparaturen auszuführen.
Wir haben natürlich entsprechende Halterungen und Regale für die Flaschen und stellen auch sicher, dass keine Inhalte aus den Flachen austreten können.
Müssen wir nun außerdem Lüftungsöffnungen in den Fahrzeugen anbringen und wenn ja, wo ist das geregelt ?
Ich hoffe, Sie können mir Auskunft geben.
Gruß
Schober
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Ausnahmeregelung GGVSE/ADR 1.1.3.1 c ( Handwerkerregelung )
Guten Tag an die Fachleute, ich brauche Auskunft und hoffe Sie können mir helfen. Ich bin seit Tagen am suchen und finde nichts definitives.
Wir sind ein Heizungs-Handwerksbetrieb, der im Wartungs-und Kundendienst
in VW Bussen kleine Gasmengen ( Sauerstoff/Acetylen/Propan oder Kältemittel, im Rahmen der Kleinmenngen ) transportiert um vor Ort Reparaturen auszuführen.
Wir haben natürlich entsprechende Halterungen und Regale für die Flaschen und stellen auch sicher, dass keine Inhalte aus den Flachen austreten können.
Müssen wir nun außerdem Lüftungsöffnungen in den Fahrzeugen anbringen und wenn ja, wo ist das geregelt ?
Ich hoffe, Sie können mir Auskunft geben.
Gruß
Schober
Handwerkerregelung GGVSE ADR 1.1.3.1c
Ausnahmeregelung GGVSE/ADR 1.1.3.1 c ( Handwerkerregelung )
Guten Tag an die Fachleute, ich brauche Auskunft und hoffe Sie können mir helfen. Ich bin seit Tagen am suchen und finde nichts definitives.
Wir sind ein Heizungs-Handwerksbetrieb, der im Wartungs-und Kundendienst
in VW Bussen kleine Gasmengen ( Sauerstoff/Acetylen/Propan oder Kältemittel, im Rahmen der Kleinmenngen ) transportiert um vor Ort Reparaturen auszuführen.
Wir haben natürlich entsprechende Halterungen und Regale für die Flaschen und stellen auch sicher, dass keine Inhalte aus den Flachen austreten können.
Müssen wir nun außerdem Lüftungsöffnungen in den Fahrzeugen anbringen und wenn ja, wo ist das geregelt ?
Ich hoffe, Sie können mir Auskunft geben.
Gruß
Schober
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Auch wenn es ab und zu keinen Sinn macht, weil die Containerrückseite mit der Kennzeichnung z.B. sichtbar ist,der Wortlaut des Abschnitts 3.4.10 b ist eindeutig:
"es muss das Kennzeichen an der Beförderungseinheit vorne und hinten angebracht werden.
Eine anderstlautende Verordnung oder Änderung ist mir nicht bekannt im Moment.
Grüße aus Freiburg
Ulrich Desbarats
Dr. Thomczyk GmbH & Co KG
Kennzeichnung der tragenden Beförderungseinheit.
Auch wenn es ab und zu keinen Sinn macht, weil die Containerrückseite mit der Kennzeichnung z.B. sichtbar ist,der Wortlaut des Abschnitts 3.4.10 b ist eindeutig:
"es muss das Kennzeichen an der Beförderungseinheit vorne und hinten angebracht werden.
Eine anderstlautende Verordnung oder Änderung ist mir nicht bekannt im Moment.
Grüße aus Freiburg
Ulrich Desbarats
Dr. Thomczyk GmbH & Co KG
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Hallo Leutz!
Man will ja in den Schulungen seinen Kunden immer auf alles eine passende Antwort parat haben. Heute jedoch mußte ich passen und suche nun Hilfe!
Es geht um folgendes: Ab 01.01.2011 müssen Beförderungseinheiten, Wagen und Container mit dem Zeichen "LTD QTY" [schwarze Buchstaben mit mind. 65mm Zeichenhöhe] gekennzeichnet werden. Bei den Beförderungseinheiten vorne und hinten am Fahrzeug und am Container auf allen vier Seiten (zum Glück noch nicht oben, wegen dem Kranfahrer oder so!).
Nun steht in 3.4.10 b) ADR geschrieben: >> Originaltext: "Die tragende Beförderungseinheit braucht nicht gekennzeichnet zu werden, es sei denn, die auf den Containern angebrachte Kennzeichnung ist außerhalb dieser tragenden Beförderungseinheit nicht sichtbar. Im letztgenannten Fall muss dasselbe Kennzeichen an der Beförderungseinheit vorn und hinten angebracht werden."
Ich war noch nicht fertig mit reden da kommt die Frage eines Unternehmers und ich konnte ihm nicht wirklich antworten:
Beim Container-LKW kann man auf den beiden Längsseiten und am Heck die Belabelung des Containers erkennen, jedoch vorne nicht, da sie da vom Führerhaus verdeckt wird und somit kann man nichts erkennen wenn das Fahrzeug frontal auf einen zukommt. Muss nun die Beförderungseinheit auch gekennzeichnet werden? Und wenn JA, dann nur vorne oder hinten auch?
Was sagt Ihr dazu!
Grüße aus Nürnberg
Bob Lutz
Begrenzte Mengen nach Kapitel 3.4
Hallo Leutz!
Man will ja in den Schulungen seinen Kunden immer auf alles eine passende Antwort parat haben. Heute jedoch mußte ich passen und suche nun Hilfe!
Es geht um folgendes: Ab 01.01.2011 müssen Beförderungseinheiten, Wagen und Container mit dem Zeichen "LTD QTY" [schwarze Buchstaben mit mind. 65mm Zeichenhöhe] gekennzeichnet werden. Bei den Beförderungseinheiten vorne und hinten am Fahrzeug und am Container auf allen vier Seiten (zum Glück noch nicht oben, wegen dem Kranfahrer oder so!).
Nun steht in 3.4.10 b) ADR geschrieben: >> Originaltext: "Die tragende Beförderungseinheit braucht nicht gekennzeichnet zu werden, es sei denn, die auf den Containern angebrachte Kennzeichnung ist außerhalb dieser tragenden Beförderungseinheit nicht sichtbar. Im letztgenannten Fall muss dasselbe Kennzeichen an der Beförderungseinheit vorn und hinten angebracht werden."
Ich war noch nicht fertig mit reden da kommt die Frage eines Unternehmers und ich konnte ihm nicht wirklich antworten:
Beim Container-LKW kann man auf den beiden Längsseiten und am Heck die Belabelung des Containers erkennen, jedoch vorne nicht, da sie da vom Führerhaus verdeckt wird und somit kann man nichts erkennen wenn das Fahrzeug frontal auf einen zukommt. Muss nun die Beförderungseinheit auch gekennzeichnet werden? Und wenn JA, dann nur vorne oder hinten auch?
Was sagt Ihr dazu!
Grüße aus Nürnberg
Bob Lutz
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Hallo!
In Holland zu Tunnel cat.I und cat. II ist eine Tabelle mit UN nummer.Alles ferschidene. Ungefar cat.II schwere wie cat.I.
Mit Gas darf nicht CatII überfahren.
sklave
Tunnel in Hollnd
Hallo!
In Holland zu Tunnel cat.I und cat. II ist eine Tabelle mit UN nummer.Alles ferschidene. Ungefar cat.II schwere wie cat.I.
Mit Gas darf nicht CatII überfahren.
sklave
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Hallo,
auf derm neuen Teilstück der A73 zwischen Venlo und Maastricht gibt es zwei Tunnel die Für Gefahrgut CAT 2 gespeert sind. Jetzt kann ich nirgends eine vernünftige Erklärung finden was mit CAT 2 gemeint ist. Ich befördere Hauptsächlich tiefkaltes Flüssiggas (22/1977, 225/1073).
Darf ich damit durch diese Tunnel fahren?
Tunnelkategorie (CAT 2) auf A73 in Holland
Hallo,
auf derm neuen Teilstück der A73 zwischen Venlo und Maastricht gibt es zwei Tunnel die Für Gefahrgut CAT 2 gespeert sind. Jetzt kann ich nirgends eine vernünftige Erklärung finden was mit CAT 2 gemeint ist. Ich befördere Hauptsächlich tiefkaltes Flüssiggas (22/1977, 225/1073).
Darf ich damit durch diese Tunnel fahren?
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Hallo,
wer hat Informationen über mögliche Gefährdungen für Einsatzpersonal bei der Verwendung von
Gummigranulat oder Gummimulch (hergestellt aus Altgummi, überwiegend aus
Altreifen) beispielsweise als Ölbindemittel ?
Arbeitssicherheit und Gesundheitsgefährdung
Hallo,
wer hat Informationen über mögliche Gefährdungen für Einsatzpersonal bei der Verwendung von
Gummigranulat oder Gummimulch (hergestellt aus Altgummi, überwiegend aus
Altreifen) beispielsweise als Ölbindemittel ?
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Hallo zusammen,
ich benötige folgende Info: Wo kann ich ersehen (außer im Sicherheitsdatenblatt), welche Stoffe mit WGK 1 - 3 auch Gefahrgüter sind?
Danke, wäre klasse wenn hier jemand antwortet.
Gruß Hilke
WGK und Gefahrgut
Hallo zusammen,
ich benötige folgende Info: Wo kann ich ersehen (außer im Sicherheitsdatenblatt), welche Stoffe mit WGK 1 - 3 auch Gefahrgüter sind?
Danke, wäre klasse wenn hier jemand antwortet.
Gruß Hilke
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Hier hat jeder User die Möglichkeit, seine Fragen zum Thema Gefahrgut oder dem Umgang mit www.gefahrgut-wiki.de zu stellen.
hier kannst du deinen usern helfen...
Hier hat jeder User die Möglichkeit, seine Fragen zum Thema Gefahrgut oder dem Umgang mit www.gefahrgut-wiki.de zu stellen.
