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Empfänger


ADR/RID

Empfänger ist der Empfänger gemäß Beförderungsvertrag.
Bezeichnet der Empfänger gemäß den für den Beförderungsvertrag geltenden Bestimmungen einen Dritten, so gilt dieser als Empfänger im Sinne des ADR. Erfolgt die Beförderung ohne Beförderungsvertrag, so ist Empfänger das Unternehmen, welches die gefährlichen Güter bei der Ankunft übernimmt.


IMDG-Code

Jede Person, Organisation oder Regierung, die zum Empfang einer Sendung berechtigt ist.


GGVBinSch

Empfänger ist gemäß Abschnitt 1.2.1 der Empfänger gemäß Beförderungsvertrag. Bezeichnet der Empfänger gemäß den für den Beförderungsvertrag geltenden Bestimmungen einen Dritten, so gilt dieser als Empfänger im Sinne dieser Verordnung. Erfolgt die Beförderung ohne Beförderungsvertrag, so ist Empfänger das Unternehmen, welches die gefährlichen Güter bei der Ankunft übernimmt.