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CMR-Frachtbrief


Allgemeines

Der CMR-Frachtbrief ist ein Internationaler Lkw-Frachtbrief, der ein Beförderungsdokument für den internationalen Straßentransport darstellt.


Beförderungspapier nach dem ADR

Das ADR schreibt für die Beförderung von gefährlichen Gütern die Mitführung eines Beförderungspapieres vor. Nicht vorgeschrieben ist die form dieses Papieres.
Ein mögliches Beförderungspapier kann im internationalen Güterverkehr der CMR-Frachtbrief sein, wenn er die Angaben gem. ADR enthält.


Inhalt


Die CMR ist ein völkerrechtliches Abkommen zur frachtrechtlichen Gestaltung des grenzüberschreitenden Warentransports mit Kraftfahrzeugen.

1. Der Frachtbrief muß folgende Angaben enthalten:
  1. Ort und Tag der Ausstellung;
  2. Name und Anschrift des Absenders;
  3. Name und Anschrift des Frachtführers;
  4. Stelle und Tag der Übernahme des Gutes sowie die für die Ablieferung vorgesehene Stelle;
  5. Name und Anschrift des Empfängers;
  6. die übliche Bezeichnung der Art des Gutes und die Art der Verpackung, bei gefährlichen Gütern ihre allgemein anerkannte Bezeichnung;
  7. Anzahl, Zeichen und Nummern der Frachtstücke;
  8. Rohgewicht oder die anders angegebene Menge des Gutes;
  9. die mit der Beförderung verbundenen Kosten (Fracht, Nebengebühren, Zölle und andere Kosten, die vom Vertragsabschluß bis zur Ablieferung anfallen);
  10. Weisungen für die Zoll- und sonstige amtliche Behandlung;
  11. die Angabe, daß die Beförderung trotz einer gegenteiligen Abmachung den Bestimmungen dieses Übereinkommens unterliegt.

2. Zutreffendenfalls muß der Frachtbrief ferner folgende Angaben enthalten:
  1. das Verbot umzuladen;
  2. die Kosten, die der Absender übernimmt;
  3. den Betrag einer bei der Ablieferung des Gutes einzuziehenden Nachnahme;
  4. die Angabe des Wertes des Gutes und des Betrages des besonderen Interesses an der Lieferung;
  5. Weisungen des Absenders an den Frachtführer über die Versicherung des Gutes;
  6. die vereinbarte Frist, in der die Beförderung beendet sein muß;
  7. ein Verzeichnis der dem Frachtführer übergebenen Urkunden.

3. Die Parteien dürfen in den Frachtbrief noch andere Angaben eintragen, die sie für zweckmäßig halten.



Der CMR-Frachtbrief wird in drei Originalausfertigungen ausgestellt, die vom Absender und vom Frachtführer unterzeichnet werden. Die Unterschriften können gedruckt oder durch den Stempel des Absenders oder des Frachtführers ersetzt werden, wenn dies nach dem Recht des Staates, in dem der Frachtbrief ausgestellt wird, zulässig ist. Die erste Ausfertigung erhält der Absender, die zweite begleitet das Gut (zum Empfänger) , die dritte behält der Frachtführer.

Wird das zu befördernde Gut auf mehrere Fahrzeuge verladen oder handelt es sich um verschiedenartige oder um in verschiedene Posten aufgeteilte Güter, können sowohl der Absender als auch der Frachtführer verlangen, daß so viele Frachtbriefe ausgestellt werden, als Fahrzeuge zu verwenden oder Güterarten oder -posten vorhanden sind.