Bescheinigung der Zulassung
Umgangssprachliche Bezeichnungen:
- Bescheinigung der Zulassung
- Zulassungsbescheinigung
- B.3 Bescheinigung
Kraftfahrzeuge und deren Anhänger benötigen für die Beförderung von Stoffen und Gegenständen der Klasse 1 oder für die Beförderung von gefährlichen Gütern in Tanks eine Bescheinigung der Zulassung.
Die Bescheinigung der Zulassung ist taggenau maximal ein Jahr gültig.
Fahrzeuge zur Beförderung von gefährlichen Gütern der Klasse 1 werden als
- EX II oder
- EX III
Fahrzeuge zur Beförderung von Gefahrgütern in Tanks werden als
zugelassen.
