Beförderungseinheiten
Das ADR 1.2.1, bezeichnet als Beförderungseinheiten Kraftfahrzeuge ohne Anhänger oder eine Einheit aus Kraftfahrzeug und Anhänger.
Mit gefährlichen Gütern beladene Beförderungseinheiten dürfen in keinem Fall mehr als einen Anhänger/Sattelanhänger umfassen.
Man unterscheidet hierbei:
AT
Batteriefahrzeug
bedeckte Fahrzeuge
EX III Fahrzeuge
FL
gedeckte Fahrzeuge
offene Fahrzeuge
OX
Tankfahrzeug
