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Beförderer


ADR; RID; ADNR; IMDG-Code

Als Beförderer wird das Unternehmen bezeichnet, das die Beförderung mit oder ohne Beförderungsvertrag durchführt.

GGVSE

Beförderer ist gemäß Abschnitt 1.2.1 ADR/RID das Unternehmen, das die Beförderung mit oder ohne Beförderungsvertrag durchführt.


GGVSee

Beförderer ist, wer auf Grund eines Seefrachtvertrags als Verfrachter die Ortsveränderung gefährlicher Güter mit einem ihm gehörenden oder von ihm ganz oder teilweise gecharterten Seeschiff durchführt.


Pflichten des Beförderers gem GGVSE

Befördererpflichten GGVSE