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Bundes-Immissionsschutzgesetz


BImSchG - Bundes-Immissionsschutzgesetz


Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge vom 15. März 1974.
Das Ziel des Bundes-Immissionsschutzgesetz ist der Schutz von Menschen, Tiere, Pflanzen und Sachen vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und Belästigungen sowie der Vorbeugung vor dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen.


Immissionen
Die auf Lebewesen, Pflanzen und Umwelt einwirkenden festen, flüssigen und gasförmigen Stoffe, Geräusche, Wärme und radioaktive Strahlungen.