Beförderungseinheiten zur Beförderung gefährlicher Güter sind immer auszustatten, mit
- mindestens einem Unterlegkeil je Fahrzeug, dessen Abmessungen der Masse und dem Durchmesser der Räder entspricht
- zwei selbststehende Warnzeichen
- Warnkleidung für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung (Warnweste)
- eine Handlampe für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung
- Feuerlöschausrüstung
