ADNR
| deutsch: | ADNR - Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein |
| französisch: | ADNR - Accord Européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voie de navigation du Rhin |
Die Verordnung über den Transport gefährlicher Güter auf dem Rhein (ADNR) regelt die technischen und betrieblichen Sicherheitsanforderungen für die Zulassung und den Betrieb von Binnenschiffen, die gefährliche Güter befördern.
Das ADNR enthält zusätzliche Anforderungen zu Rheinschifffahrtspolizeiverordnung, Rheinschiffsuntersuchungsordnung und Rheinpatentverordnung, die von den Schiffen, die gefährliche Güter befördern wollen, zusätzlich zu den anderen Bestimmungen eingehalten werden müssen. Ein Schiff, das gefährliche Güter befördern will, muss zusätzlich zum Schiffsattest ein besonderes Zulassungszeugnis besitzen.
- Teil 1 Allgemeine Vorschriften
- Teil 2 Klassifizierung
- Teil 3 Verzeichnis der gefährlichen Güter, Sondervorschriften sowie Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern
- Teil 4 Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen und Tanks
- Teil 5 Vorschriften für den Versand
- Teil 6 Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen (einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen) und Tanks
- Teil 7 Vorschriften für das Laden, Befördern, Löschen und sonstige Handhaben der Ladung
- Teil 8 Vorschriften für die Besatzung, die Ausrüstung, den Betrieb der Schiffe und die Dokumentation
- Teil 9 Bauvorschriftenften
